Eltern sind vor einer einvernehmlichen Scheidung, in die minderjährige Kinder involviert sind verpflichtet, an einer Elternberatung nach § 95 teilzunehmen. Nach einer absolvierten Elternberatung stelle ich Ihnen eine Bestätigung aus, die Sie dem Gericht vorlegen können.
Hinweis: Eine Voranmeldung ist per WhatsApp, Telefon oder E-Mail erforderlich. Eine Eltern- oder Einzelberatung empfehle ich allen Eltern, die ihre neue familiäre Situation zum Wohle aller Beteiligten gestalten wollen.
Eine Elternberatung nach § 107 wird vom Gericht angeordnet, wenn Eltern keine Regelung finden, treffen und einhalten können die im besten Interesse des Kindes ist.
Für diese speziellen Beratungen biete ich Ihnen einen geschützten Raum, in dem Sie neue Wege und Lösungen für ihre Problematik finden können – zum Wohle Ihrer Kinder und Ihrer Familie.
Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung.
Wenn ich mit Familien arbeite, steht für mich immer der individuelle Mensch im Vordergrund. Jede Familie ist anders, und jede Herausforderung ist einzigartig. Meine Aufgabe ist es, das Chaos zu ordnen, Struktur zu schaffen und Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten passen. Dabei geht es nicht nur um schnelle Antworten, sondern darum, dass sich jeder in der Familie verstanden fühlt. Ich gehe auf die Bedürfnisse der einzelnen Mitglieder ein und begleite sie auf ihrem Weg zu einem harmonischeren Miteinander.
Besonders in Scheidungs- oder Trennungssituationen ist es oft schwer, den Überblick zu behalten und einen klaren Kopf zu bewahren. In solchen Fällen stehe ich Eltern zur Seite, immer mit dem Blick darauf, was das Beste für das Kind ist. Gemeinsam erarbeiten wir Wege, wie es trotz der schwierigen Situation für alle Beteiligten weitergehen kann – mit dem Ziel, dass keiner auf der Strecke bleibt.